A Aufgaben, Name, Sitz

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Aufgaben und Zuständigkeit
§ 2  Name
§ 3  Sitz
 

§ 1 Aufgaben und Zuständigkeit

(1) Die Mitglieder der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) im Gebiet des Kreises Heinsberg bilden den Kreisverband Heinsberg innerhalb des CDU-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Sie wollen das öffentliche Leben als Volkspartei der Mitte im Dienste des deutschen Volkes und des deutschen Vaterlandes im Zusammenschluss der europäischen Völker aus christlicher Verantwortung und nach dem christlichen Menschenbild auf der Grundlage der persönlichen Freiheit demokratisch gestalten.

(2) Der Kreisverband bestimmt die Richtlinien für die politische und organisatorische Führung der CDU im Kreis Heinsberg. Er ist zuständig für die Aufnahme von Mitgliedern, die Kassenführung, den Einzug und die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge. Er gliedert sich in Stadt- und Gemeindeverbände, diese in Ortsverbände. Der Kreisverband hat Vereinigungen, Sonderorganisationen und Fachausschüsse. Er hält mit allen Stadt- und Gemeindeverbänden und Ortsverbänden ständig Verbindung und unterstützt deren Arbeit. Der Kreisverband kann seinen Untergliederungen, einschließlich der Kreisvereinigungen, gestatten, unter seiner vollen Aufsicht über alle Einnahmen und Ausgaben sowie die dazu gehörenden Belege für den Kreisverband eine Kasse zu führen.

(3) Der Kreisverband hat die Aufgabe, durch seine Organe, Vereinigungen, Fachausschüsse und sonstigen Einrichtungen,
1. das Gedankengut der CDU zu verbreiten und für die Ziele der CDU und die Mitgliedschaft in der CDU zu werben,
2. die Mitglieder über alle wichtigen politischen Fragen zu unterrichten und sie zur Teilnahme an der praktischen Politik anzuregen,
3. die politische Willensbildung in allen Organen der CDU und im öffentlichen Leben zu fördern,
4. die Belange der CDU gegenüber den öffentlichen Dienststellen, Behörden, Verbänden und anderen Organisationen seines Bereichs zu vertreten,
5. die Arbeit der Stadt-, Gemeinde- und Ortsverbände zu fördern,
6. die Beschlüsse der überörtlichen Parteiorgane auszuführen und deren Richtlinien zu beachten,
7. an der staatsbürgerlichen Bildung und politischen Aufklärung mitzuwirken,
8. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Wahlen vorzubereiten und entsprechende Wahlkämpfe durchzuführen,
9. der CDU neue Mitglieder zuzuführen.

(4) Alle organisatorischen und politischen Beschlüsse und Maßnahmen der Stadt- und Gemeindeverbände und der Ortsverbände müssen im Einvernehmen mit dem Kreisverband getroffen werden. Beschlüsse und Maßnahmen dürfen nicht im Gegensatz zu den von der Bundes-, Landes- und Kreispartei festgelegten Prinzipien, Grundlinien und -sätzen christlich-demokratischer Programmatik stehen.

(5) Bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben ist der Stadt- der Gemeindeverband an die Richtlinien und Beschlüsse des Kreisverbandes gebunden. Soweit einem Ortsverband Aufgaben übertragen sind, ist er bei der Durchführung an die Richtlinien und Beschlüsse seines Stadt- oder Gemeindeverbandes gebunden.

 
§ 2  Name

(1) Der Kreisverband führt den Namen „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Kreisverband Heinsberg“.

(2) Seine Stadt- und Gemeindeverbände führen zusätzlich die Namen der jeweiligen Kommune.

 
§ 3  Sitz

Sitz des Kreisverbandes ist Heinsberg.