In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag eine kräftige Finanzspritze für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Kommunen verabschiedet. Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das von den Kreisen sowie Städte und Gemeinden gut genutzt wird, sollen von derzeit 333 Millionen Euro in 2020 auf etwa 665 Millionen Euro und ab 2021 auf eine Milliarde Euro erhöht werden. Anschließend sieht die Gesetzesnovelle eine weitere Erhöhung ab 2025 auf zwei Milliarden Euro vor, die dann im folgenden Jahr jährlich um 1,8 Prozent dynamisiert wird. "Die Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist ein riesiger Schritt hin zu einem attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr. Zugleich stellen wir langfristig Planungssicherheit für die Kommunen her", freut sich CDU-Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers.
Die Fördergelder können von den Gemeinden für Erneuerung und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden. Zugleich wird das Mindestfördervolumen von bislang 50 Millionen Euro auf 30 Millionen abgesenkt - in Einzelfällen ist eine Grenze von 10 Millionen Euro möglich. Des Weiteren steigt der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent. MdB Oellers: "Mit den vielen zusätzlichen Milliarden wollen wir den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen und noch mehr Menschen bewegen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, um so einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten."
Im Zuge der GVFG-Novelle wurde auch das Regionalisierungsgesetz geändert. Bis 2031 werden hier insgesamt 5,2 Milliarden Euro auf die bestehenden Fördertöpfe aufgesattelt. Die Regionalisierungsmittel werden vor allem zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs verwendet.