Mit 45 km/h in die mobile Freiheit
Ab sofort (31. Januar 2020) können Jugendliche schon mit 15 Jahren den Moped-Führerschein machen. Das Landeskabinett in NRW hatte eine Rechtsverordnung beschlossen, nach der das Alter dafür von 16 auf 15 herabgesetzt wird.
Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Schnelle:„NRW ist das erste Bundesland, das den Moped-Führerschein per Rechtsverordnung ab 15 Jahre zulässt. Das ist eine tolle Sache für die jungen Menschen bei uns im Kreis Heinsberg.
Mobilität bedeutet persönliche Freiheit. Gerade als Jugendlicher will und kann man nicht immer auf die Eltern zurückgreifen, um von A nach B zu kommen. Vor allem bei uns im ländlichen Raum, ist der Weg zur Schule, zur Ausbildungsstelle oder zu Freunden auf mit einem eigenen fahrbaren Untersatz leichter zu bewältigen. Aber auch in der Stadt können die Wege lang und die Anbindung nicht immer passend sein.
Natürlich bleiben Ausbildung und Führerscheinprüfung Voraussetzung – denn freie Fahrt heißt auch immer sichere Fahrt – in jedem Alter.“
Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Daher hat der Bund den Ländern Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre zu senken. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die Länder nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter heruntersetzen.