Entlastung für Eltern mit Kindern im Lockdown

MdB Oellers: "Wir lassen die Eltern nicht allein!"

"Die Corona-Pandemie und die Verlängerung des Lockdowns stellen Eltern von Kita- und Schulkindern vor große Herausforderungen. Schulen und Kitas sind geschlossen oder setzen die Präsenzpflicht aus und Kitas bieten lediglich eine Notbetreuung an. In dieser Situation lassen wir die Eltern nicht allein", so der Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers.

Die neue Kinderkrankengeldregelung, die rückwirkend zum 05. Januar 2021 in Kraft tritt, sieht vor, dass jedes Elternteil pro Kind im Jahr 2021 statt bisher 10 Arbeitstage insgesamt 20 Arbeitstage zur Kinderbetreuung zu Hause in Anspruch nehmen kann. Alleinerziehende können statt 20 nun 40 Arbeitstage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern im Home-Office arbeiten könnten. Auch müssen keine Überstunden oder Urlaub vorrangig für die Betreuungszeit verwendet werden. Kinderkrankengeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Kita zwar geöffnet ist, aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes die dringende Empfehlung seitens der Ämter ausgesprochen wurde, die Kinder zuhause zu betreuen. Eine Krankheit des Kindes muss nicht vorliegen. „Familien brauchen für die kommenden Wochen die Sicherheit, dass es eine klare und unbürokratische Unterstützung für ihre Familienarbeit gibt. Das ist eine gute Lösung für und im Sinne unserer Familien", so Oellers weiter.
 
Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage wird für Eltern, die ihre Kinder in diesen schwierigen Zeiten zu Hause betreuen, ein ganz wichtiges familienpolitisches Signal gesetzt. MdB Oellers: "Wir greifen den Eltern mit dem Kinderkrankengeld nicht nur finanziell unter die Arme, wir entlasten sie auch von der - fast nicht machbaren - Herausforderung, Homeoffice, Homeschooling und Betreuung von Kindern unter einen Hut bekommen zu müssen."