Kommunalrechtsreform stärkt Verwaltungen im Kreis Heinsberg
Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
mit dem im Juli im Landtag beschlossenen „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ wollen wir die Arbeit unserer Kommunalverwaltungen erleichtern und modernisieren. Die Neuerungen werden bereits nach den Kommunalwahlen ihre Wirkung entfalten und auch den Kommunen im Kreis Heinsberg zugutekommen.
Ihr
Bernd Krückel MdL
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
· Interkommunale Zusammenarbeit:
Bislang war die interkommunale Zusammenarbeit dadurch beschränkt, dass nur benachbarte Gemeinden, Kreise etc. Aufgaben gemeinsam wahrnehmen konnten. Dieses Erfordernis wurde angesichts der digitalen Veränderungsprozesse aufgehoben.
· Vergaberecht:
Wir haben alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren aufgehoben. Das „wirtschaftlichste“ Angebot kann künftig den Zuschlag erhalten, nicht mehr zwingend das niedrigste Angebot. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte besteht ab jetzt lediglich eine Bindung an die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung sowie der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltsführung.
· Nichtöffentliche Sitzungen:
Zukünftig ist Mitgliedern der Ausschüsse, auch wenn der eigene Aufgabenbereich nicht berührt ist, der Zugang zu nichtöffentlichen Sitzungen des Rates möglich. Gleichermaßen erhalten auch stellvertretende Ausschussmitglieder, Mitglieder anderer Ausschüsse sowie alle Ratsmitglieder Zugang zu nichtöffentlichen Ausschusssitzungen.
· Geheime Wahlen:
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass einzelne Gremienmitglieder den Ablauf einer Sitzung massiv stören konnten. So konnte etwa bislang ein einzelnes Ratsmitglied die Durchführung einer Wahl in geheimer Form verlangen. Wir haben das dafür notwendige Quorum nun auf 1/5 erhöht. Dies bringt eine spürbare Entlastung mit sich.
· Ausschussbesetzung:
Damit vergleichbar ist die Änderung des Modus der Besetzung der Ausschüsse. Auch hier konnte bislang ein einzelnes Ratsmitglied durch destruktives Verhalten deutliche Zeitverluste herbeiführen. Mit den beschlossenen Änderungen wird dies verhindert und der verwaltungstechnische Ablauf von Be- und Umsetzung von Ausschüssen erleichtert.
· Ordnungsregeln:
Wir haben der Sitzungsleitung kommunaler Gremien einen Rahmen von Ordnungsregeln zur Verfügung gestellt, welcher sich eng an den Ordnungsregeln für Sitzungen des Landtags orientiert. So sind Ordnungsrufe, die Entziehung des Wortes, die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie der Ausschluss von Sitzungen nun rechtssicher in den Kommunalverfassungen verankert.
· Fraktionsgrößen:
Um einer immer weiteren Zersplitterung kommunaler Gremien entgegenzuwirken, haben wir die Ausgestaltung der Mindestfraktionsgrößen angepasst. Nach dieser Änderung muss beispielsweise eine Fraktion in Gemeinderäten mit mehr als 50 Ratsmitgliedern mindestens drei, in Räten mit mehr als 74 Ratsmitgliedern mindestens vier und in Räten mit mehr als 90 Ratsmitgliedern mindestens fünf Mitglieder haben.
· Jugendpartizipation:
Wir möchten, dass ein kommunalpolitisches Engagement auch für junge Menschen in unserem Land eine attraktive Perspektive ist. Aus diesem Grund haben wir das Wählbarkeitsalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner (ohne deutsche Staatsbürgerschaft) auf 16 Jahre heruntergesetzt.
· Ausschussvorsitz:
Verlässliche Abläufe in der kommunalen Ausschussarbeit sind wichtig für eine langfristige Motivation von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Aus diesem Grund haben wir für den Fall, dass eine geregelte Ausschussarbeit aufgrund des Vorsitzenden nicht (mehr) möglich ist, eine Abberufungsmöglichkeit für Ausschussvorsitzende und Stellvertreter geschaffen. Darüber hinaus gibt es nun die Möglichkeit, der Benennung eines Ausschussvorsitzenden mit einer Mehrheit von 2/3 innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widersprechen.
· Kreisebene:
Auf Kreisebene besteht fortan die Möglichkeit der Einführung von Beigeordneten. Die Entscheidung über Einführung und Anzahl der Beigeordneten kann nur mit dem Quorum einer Zweidrittelmehrheit getroffen werden.
Wir wollen einen wichtigen Baustein für leistungsfähige Verwaltungen und lebendige Demokratie vor Ort setzen.
Um das kommunale Ehrenamt attraktiver zu gestalten, wurden Störfaktoren in der Gremienarbeit deutlich reduziert. Ähnliche Störfaktoren kenne ich aus dem Düsseldorfer Landtag gut, da sie häufig von der AfD eingesetzt werden, um die politische Arbeit zu erschweren.
Mit dieser Kommunalrechtsreform wollen wir einen wichtigen Baustein für leistungsfähige Verwaltungen und lebendige Demokratie vor Ort setzen. Die rechtzeitige Umsetzung zu den Kommunalwahlen zeigt unseren Einsatz für die kommunale Ebene.