CDA und MIT diskutieren über Tariftreue und Teilzeit
Die CDU ist wie ein Vogel, denn die kann am besten fliegen, wenn beide Flügel stark sind – die CDA und die MIT. An diesen Gedanken fühlten sich die rund zehn Teilnehmer beider Vereinigungen erinnert, als sie in der Kreisgeschäftsstelle zu einer gemeinsamen Vortrags- und Diskussionsrunde mit Wilfried Oellers MdB zusammenkamen, der die Beschlüsse des Deutschen Bundestags in den Bereichen Tariftreue und Teilzeit detailliert erläuterte.
Das von der SPD in den Koalitionsverhandlungen mit Vehemenz eingebrachte Bundestariftreuegesetz wurde kürzlich vom Bundestag beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes mit einem Volumen ab 50.000 Euro netto ausführen, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und die Tarifbindung zu stärken, indem Aufträge nur an tarifgebundene Firmen vergeben werden.
Die MIT sieht in dem Gesetz ein Bürokratiemonster und kritisiert neue Meldepflichten, und Haftungsfallen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe belasten. Zudem sieht sie einen Eingriff in die Tarifautonomie, weil es Unternehmen faktisch dazu zwingt, sich staatlich vorgegebenen Tarifstrukturen zu unterwerfen, um öffentliche Aufträge erhalten zu können. Während die Tarifautonomie grundgesetzlich geschützt sei, handele es sich bei den Vorgaben um eine „Tarifpflicht durch die Hintertür“. Da in Zeiten des Fachkräftemangels die Unternehmen ohnehin um Mitarbeiter konkurrieren müssten, verliere die weitere Stärkung der Tarifbindung zunehmend an Bedeutung. Und schließlich befürchtet die MIT die Schwächung des Wettbewerbs, wenn viele, vor allem kleinere Unternehmen, aufgrund der hohen Bürokratiehürden sich nicht mehr um Bundesaufträge bewerben würden.
Die CDA argumentierte auf Bundesebene hingegen, dass das Gesetz ein Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen sei, da es tarifgebundene Unternehmen schütze, die bisher im Wettbewerb gegenüber Firmen ohne Tarifbindung oft benachteiligt waren. Zudem sei es ein wichtiger Hebel, um die sinkende Tarifbindung wieder zu erhöhen.
Thomas Schnelle MdL verwies auf das Tarifentgeltsicherungsgesetz in NRW, in dem ausschließlich Vorgaben für Entgelte gemacht werden, aber keine Arbeitsbedingungen im Übrigen. Das Gesetz gelte nur für bestimmte Branchen, und es sei im Vergleich zum Bundesgesetz wesentlich bürokratieärmer, etwa weil Verstöße nicht über den Rechtsweg, sondern niederschwellig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer behandelt werden. Auch haftet hier der Hauptunternehmer nicht für nachgeschaltete Unternehmen, denn diese werden eigenständig erfasst und kontrolliert.
Hinsichtlich der Teilzeit kam es im Vorfeld des CDU-Bundesparteitags zu einer intensiven Debatte infolge eines MIT-Antrags, dessen Wording („Lifestyle-Teilzeit“) von den Medien aufgegriffen worden war. Die Antragskommission machte mit ihren Änderungen im letztlich angenommenen Beschluss deutlich, dass Teilzeit ein komplexes Thema darstellt, in dem arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Interessen Berücksichtigung finden müssen, dass aber vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels das Arbeitsvolumen insgesamt möglichst gesteigert werden sollte. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit, einschließlich Brückenteilzeit, soll daher künftig nur noch bei anerkannten Gründen, wie etwa die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen oder berufliche Fort- und Weiterbildung, bestehen.
Die beiden Kreisverbände von CDA und MIT wollen das gelungene Austauschformat zukünftig wiederholen, um auch dann über aktuelle Themen zu diskutieren, die beide Vereinigungen besonders betreffen.