Pressemitteilung zur Leitentscheidung 2023
Die gestern von der Landesregierung verabschiedete neue Leitentscheidung gibt den Menschen, den Kommunen und allen sonstigen Beteiligten am Tagebau und in den Planungsprozessen die notwendigen Rahmenbedingungen zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung und zum Erhalt der Dörfer, Höfe und weiterer Flächen im ehemaligen Abbaugebiet.
Thomas Schnelle MdL, Landtagsabgeordneter für den Heinsberger Nordkreis, sieht in der neuen Leitentscheidung einen weiteren Fortschritt für die Zeit nach dem Tagebau: "Als ich 2017 in den Landtag eingezogen bin, habe ich mir eine solche positive Entwicklung für das jetzt ehemalige Gebiet des Braunkohlentagebaus gerade auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz nicht vorstellen können, sie war auch sicher so nicht vorhersehbar.
Die jetzige Leitentscheidung musste schnell getroffen werden, nachdem im Oktober 2022 das frühere Ausstiegszenario für das Jahr 2030 festgelegt worden war. Ich bin der Landesregierung dankbar, dass trotz des engen Zeitplans ein Dialog- und Beteiligungsprozess durchgeführt wurde, in den sich gerade auch Ministerin Mona Neubaur umfassend und sehr intensiv eingebracht hat.
Mit dieser Leitentscheidung hat die Landesregierung Klarheit im Tagebauumfeld geschaffen und viele Verbesserungen für die Tagebauanrainer umgesetzt: Das bereits 2021 verkleinerte Tagebaufeld wird nochmals massiv verkleinert, und von noch rund 560 Mio. Tonnen Braunkohle im Bereich des 3. Umsiedlungsabschnitt bleiben rund die Hälfte, also 280 Mio. Tonnen Kohle im Boden. Damit einhergehend werden große Flächen vom Braunkohlentagebau verschont."
Zu den einzelnen Regelungen führt Thomas Schnelle weiter aus: "Einige Entscheidungssätze der Leitentscheidung 2021 gelten richtigerweise fort, so die Aussagen zu den Zukunftsräumen für Region und Kommunen, die enorm wichtigen Ausführungen zur Industrie- und Energieregion der Zukunft, zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, zur Nutzung des Rheinwassers und einiges mehr.
Einige Entscheidungssätze werden wiederum an die neue Entwicklung angepasst. So werden die Abstände zu den nun nicht in Anspruch genommenen Dörfern und Höfe auf 400 m festgelegt - die 500 m Abstand zu Holzweiler bleiben erhalten.
Wichtig und richtig ist der Grundsatz, dass die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. In den Erläuterungen hierzu ist klar festgehalten, dass vor dem Vorbeischwenken des Tagebaus im Westen eine Bilanzierung des erforderlichen Massenbedarfs insbesondere für Lös und nicht versauerungsfähigen Abraum unter Berücksichtigung sämtlicher Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen erforderlich ist, um das mögliche Flächeneinsparpotenzial ganz im Westen des Tagebaus vor Berverath zu ermitteln und einzuhalten. Diese Prüfung begrüße ich sehr, damit nicht weiter als unbedingt notwendig in Richtung Westen gebaggert wird.
An anderer Stelle ist darüber hinaus festgehalten, dass im Braunkohlenverfahren ein flächenoptimiertes und massensparendes Wiedernutzbarmachungskonzept vorgelegt wird, welches ein flächenschonendes Abbaukonzept für Garzweiler II berücksichtigt.
Mit dem Datum 30.06.2026, als Ende des Umsiedlungsstatus, ist aus meiner Sicht ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden. Auf der einen Seite wollen die Menschen, die noch vor der Entscheidung zur Umsiedlung stehen, genügend Zeit bekommen. Auf der anderen Seite müssen für die Zukunftsplanungen und für die neue Entwicklung der Dörfer diese Entscheidungen zeitnah getroffen werden.
Auch die Belange der Landwirtschaft wurden berücksichtigt.
Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath sollen zu Orten der Zukunft entwickelt werden. Wichtig ist mir dabei die Entwicklung aus den Dörfern heraus in einem größtmöglichen Beteiligungsprozess, so wie ihn die Stadt Erkelenz bereits begonnen hat. Dies ist vor dem Hintergrund der einschneidenden Veränderungen und Entwicklungen der letzten Jahrzehnte durch den Tagebau nur folgerichtig. Dass die Regionalplanung hierfür die erforderlichen Rahmenplanungen schaffen soll und für die Weiterentwicklung und Neugestaltung Mittel des Strukturwandels und der Städtebauförderung bereitgestellt werden, zeigt, dass sich die Landesregierung der Verantwortung zu einer finanziellen Unterstützung bewusst ist."